Benutzungsordnung für den Festplatz Stiftsplatz beim Kloster Neustift

Diese Verordnung regelt die gemeinschaftliche Nutzung des Stiftsplatzes beim Kloster Neustift durch örtliche Vereine für Feste und Veranstaltungen.

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Veröffentlichungsdatum

05.06.2008

Beschreibung

Die Vereinbarung legt fest, dass örtliche Vereine den Stiftsplatz für eine begrenzte Anzahl an Festen und Frühschoppen nutzen dürfen, wobei strenge Regeln für die Nachtruhe ab Mitternacht gelten. Ein eigenes Führungskomitee verwaltet die Termine und achtet darauf, dass die Vereine den Platz sowie die Lagerräume ordnungsgemäß behandeln und anfallende Kosten selbst tragen. Bei Verstößen gegen diese Regeln oder die Grundsätze einer vorbildlichen Festkultur können Vereine zeitweise von der Nutzung des Platzes ausgeschlossen werden.

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Veröffentlichungsdatum

05.06.2008

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Zuletzt aktualisiert: 17.01.2026, 18:27 Uhr

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