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Durchführungsplan der Wohnbauzone B2 - Auffüllzone bzw. des Mischgebietes "Volgger" in Vahrn

Rechtsplan

Der Gemeindeausschuss wird demnächst den Entwurf einer Abänderung des Durchführungsplanes der Wohnbauzone B2 - Auffüllzone bzw. des Mischgebietes "Volgger" in Vahrn genehmigen.

Der genehmigte Planentwurf wird zusammen mit den entsprechenden Unterlagen an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 30 Tage lang veröffentlicht.

Innerhalb dieser Frist können die Betroffenen bei der Gemeinde ihre Anmerkungen zum Planentwurf einbringen. 


07.05.2024