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Elektronische Identitätskarte

Wer kann sie beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die im Besitz eines verfallenen oder verfallenden Ausweises sind oder deren Ausweis beschädigt, verloren oder gestohlen worden ist. Bei verfallenden Identitätskarten kann der Antrag ab dem 180. Tag vor dem Verfallsdatum gestellt werden.

Da die Ausstellung länger dauert als bei der Identitätskarte in Papierform (Zustellung per Post innerhalb von 6 Arbeitstagen ab Antragstellung), ist eine Terminvereinbarung im Meldeamt notwendig. Termine können telefonisch unter +39 0472 976816 vereinbart werden.

Gültigkeit
Die Gültigkeit der Identitätskarte ist je nach Alter unterschiedlich:

•    3 Jahre für Kinder bis zum 3. Lebensjahr
•    5 Jahre zwischen dem 3. und dem 18. Lebensjahr
•    10 Jahre für Volljährige mit Fälligkeit am Geburtstag des Inhabers/der Inhaberin.

Die im Papierformat ausgestellten Identitätskarten behalten ihre Gültigkeit bis zum Verfallsdatum. Daher werden keine elektronischen Identitätskarten wegen Wohnsitz- bzw. Adressenänderung ausgestellt, sondern nur wegen Fälligkeit, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.

Spesen
Die Ausstellungsgebühr pro Karte beträgt 22,00 €.

Bei der Antragstellung mitzubringen:
•    ein gültiges Erkennungsdokument;
•    Sanitätsausweis (Steuernummer);
•    1 aktuelles Passfoto in Papierformat nicht älter als 6 Monate (mit den für den Reisepass erforderlichen Eigenschaften
      www.cartaidentita.interno.gov.it/modalita-acquisizione-foto/);
•    die alte Identitätskarte bzw. die Verlust- oder Diebstahlanzeige der vorherigen Identitätskarte;
•    bei Minderjährigen braucht es nach wie vor die Zustimmungserklärung (Unterschrift) beider Eltern. Kann eines der Elternteile
      nicht persönlich erscheinen, ist es möglich, dass die Erklärung zusammen mit der Kopie eines gültigen Ausweises übermittelt
      wird. Den Vordruck finden Sie Datei herunterladen: DOCXhier:
•    ab dem 12. Lebensjahr sind Unterschrift sowie Fingerabdruck notwendig

Organspende
Bei der Antragstellung haben volljährige Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Willenserklärung zur Organ-, Gewebe- und Stammzellenspende abzugeben. Genauere Informationen können auf der Internetseite http://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/kampagnen/spende-leben-dona-vita.asp?utm_campaign=lv-new&utm_source=click&utm_medium=red-arrow nachgelesen werden.

Ausstellung der Identitätskarte in Papierformat
Die Identitätskarte in Papierformat ist nur mehr für die vom Gesetz vorgesehenen urkundlich belegten Dringlichkeitsfälle aus besonderen Gründen wie Gesundheit, Reise, Wahlen oder Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder Auftragsvergaben sowie A.I.R.E. Bürger vorgesehen.

Zuständig